Strom & mehr
Informationen zur Strompreisbremse
Was ist die Strompreisbremse? Wie funktioniert die Strompreisbremse? Wer bezahlt die Strompreisbremse?
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Strompreisbremse ist am 1. Januar 2023 als Gesetz in Kraft getreten und gilt zunächst bis Ende 2023. Die Umsetzung braucht etwas Zeit. Die Entlastungen starten deshalb ab März 2023 und umfassen rückwirkend die Monate Januar und Februar. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten. Mit der Strompreisbremse wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft. Trotzdem lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Weitere Informationen finden Sie auf der bundesregierung.de
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Wie die Strompreisbremse berechnet wird, hängt von Ihrem Stromverbrauch ab.
Jahresstromverbrauch kleiner 30.000 kWh: Sie erhalten 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel der Vorjahresverbrauch) zum garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct./kWh. Dies wird als Entlastungskontingent bezeichnet. Der verbleibende Verbrauch wird zu den vertraglich vereinbarten Konditionen des Stromtarifs abgerechnet. Liegt der vertragliche vereinbarte Arbeitspreis unter 40 ct./kWh, gibt es keine Entlastung.
Jahresstromverbrauch größer 30.000 kWh: Sie erhalten 70 % des Vorjahresverbrauchs (sofern die Belieferung nach Standardlastprofil erfolgt, bei registrierter Leistungsmessung gilt der Jahresverbrauch 2021) zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct./kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Der verbleibende Verbrauch wird mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Müssen Sie etwas tun, um die Entlastung zu bekommen?
Nein, wir kümmern uns automatisch darum. Sofern die Strompreisbremse für Sie in Frage kommt, erhalten Sie zeitnah hierzu von uns ein Schreiben mit weiteren Informationen.
Wer bezahlt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, die Bund und Länder am 2. November 2022 beschlossen haben, um die hohen Energiepreise abzufedern.
Das Geld für die Strompreisbremse holt sich der Staat von den Stromproduzenten. Viele haben wegen der hohen Strompreise sogenannte Zufallsgewinne erzielt. Einen Teil dieser Zufallsgewinne müssen sie jetzt abgeben.
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Strompreisbremse ist am 1. Januar 2023 als Gesetz in Kraft getreten und gilt zunächst bis Ende 2023. Die Umsetzung braucht etwas Zeit. Die Entlastungen starten deshalb ab März 2023 und umfassen rückwirkend die Monate Januar und Februar. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten. Mit der Strompreisbremse wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft. Trotzdem lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Weitere Informationen finden Sie auf der bundesregierung.de
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Wie die Strompreisbremse berechnet wird, hängt von Ihrem Stromverbrauch ab.
Jahresstromverbrauch kleiner 30.000 kWh: Sie erhalten 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel der Vorjahresverbrauch) zum garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct./kWh. Dies wird als Entlastungskontingent bezeichnet. Der verbleibende Verbrauch wird zu den vertraglich vereinbarten Konditionen des Stromtarifs abgerechnet. Liegt der vertragliche vereinbarte Arbeitspreis unter 40 ct./kWh, gibt es keine Entlastung.
Jahresstromverbrauch größer 30.000 kWh: Sie erhalten 70 % des Vorjahresverbrauchs (sofern die Belieferung nach Standardlastprofil erfolgt, bei registrierter Leistungsmessung gilt der Jahresverbrauch 2021) zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct./kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Der verbleibende Verbrauch wird mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Müssen Sie etwas tun, um die Entlastung zu bekommen?
Nein, wir kümmern uns automatisch darum. Sofern die Strompreisbremse für Sie in Frage kommt, erhalten Sie zeitnah hierzu von uns ein Schreiben mit weiteren Informationen.
Wer bezahlt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, die Bund und Länder am 2. November 2022 beschlossen haben, um die hohen Energiepreise abzufedern.
Das Geld für die Strompreisbremse holt sich der Staat von den Stromproduzenten. Viele haben wegen der hohen Strompreise sogenannte Zufallsgewinne erzielt. Einen Teil dieser Zufallsgewinne müssen sie jetzt abgeben.
Können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.