Stromnetz
Die Weißachtal-Kraftwerke eG verstehen sich als fairer Partner für alle Netznutzer
Wir behalten uns vor, die Netznutzungsentgelte in den Fällen anzupassen, in denen sich die Bedingungen, die für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte relevant sind, ändern. Die Veröffentlichung dient der unverbindlichen Information.
Netznutzungsentgelte
Unsere Preise und Konditionen der Netznutzung basieren auf den nachfolgend genannten rechtlichen Grundlagen:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
- Anreizregulierungsverodnung (ARegV)
- Vorgelagerte Netzkosten
- Kosten der Netzinfrastruktur
- Bereitstellung von Systemdienstleistungen
- Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
Preisblatt Netznutzung 2025 (vorläufig) Preisblatt Netznutzung 2024 Preisblatt Netznutzung 2023
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Berechnunsgrundlage vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Messstellenbetrieb
intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME)
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem nachfolgendem Preisblatt entnommen werden.
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys)
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung
Im Netzgebiet der Weißachtal-Kraftwerke eG werden die Hochlastzeitfenster nach dem einheitlichen Berechnungsverfahren der Bundesnetzagentur (Beschluss BK4-13-739) für jede Netz- und Umspannebene gesondert berechnet.
Als Basis zur Ermittlung der Hochlastzeitfenster werden die Daten für die Zeit vom 01.09. bis zum 31.12. des Vorjahres sowie die für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.08. des Kalenderjahres herangezogen, das dem Genehmigungszeitraum vorausgeht. Informationen zu den Hochlastzeitfenstern finden Sie hier:
Hochlastzeitfenster 2025 Hochlastzeitfenster 2024 Hochlastzeitfenster 2023
Entgelte Jahresmehr-/-mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen gemäß § 13 der Stromnetzzugangsverordnung geschieht auf Basis monatlicher Marktpreise. Sie erfolgt ab dem 01.04.2016 gemäß der Vorgaben der Bundesnetzagentur. Abgerechnete Entgelte verstehen sich als reine Energiepreise zuzüglich aktuell gültiger gesetzlicher Abgaben und Steuern.
Entgelte für Jahresmehr- und -mindermengen
Information zu GPKE Tenor 5
Die Weißachtal-Kraftwerke eG bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 - GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 20 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Feststellung des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 in unserem Netzgebiet:
Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Absatz 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Unser Netzgebiet umfasst die Gemeinden
- 87534 Oberstaufen
- 88167 Stiefenhofen
- 88167 Grünenbach (nur die Ortsteile Schönau und Heimhofen)
Nach § 36 (2) EnWG wird daher die Weißachtal-Kraftwerke eG als Grundversorger für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgestellt.
Feststellung des Grundversorgers für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 in unserem Netzgebiet:
Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Absatz 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Unser Netzgebiet umfasst die Gemeinden
- 87534 Oberstaufen
- 88167 Stiefenhofen
- 88167 Grünenbach (nur die Ortsteile Schönau und Heimhofen)
Nach § 36 (2) EnWG wird daher die Weißachtal-Kraftwerke eG als Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 festgestellt.
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